Teresianische Karmel-Gemeinschaft in Deutschland
Zum Teresianischen Karmel gehören nicht nur die Karmelitinnen und die Karmeliten in den Klöstern. Auch Christen, die in ihren Familien, in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, in ihrer Pfarrgemeinde und an ihrem Arbeitsplatz aus den geistlichen Quellen des Karmel leben möchten – verheiratete wie alleinstehende, darunter auch Diözesanpriester und Diakone – , bilden den „Ordo Saecularis”, die Laiengemeinschaft im Teresianischen Karmel (OCDS). Weltweit gehören ihr gegenwärtig mehr als 25 Tausend Frauen und Männer an. Im deutschen Sprachraum trägt sie den Namen Teresianische Karmel-Gemeinschaft (TKG). Zum Zeichen der vollen und gleichwertigen Zugehörigkeit zur Ordensfamilie des Teresianischen Karmel werden ihre etwa 270 Mitglieder in Deutschland Familiaren und Familiarinnen genannt.
Aufgaben
Anders als ihre Schwestern und Brüder in den Klöstern, gestalten die Familiarinnen und Familiaren ihren Lebensalltag nicht nach einer für alle verbindlichen geistlichen Tagesordnung. Ihre Satzungen – die weltweit geltenden Konstitutionen (zuletzt erneuert im Jahr 2003) und die Provinzstatuten für Deutschland (von 2006) – leiten sie zu einer geistlichen Lebenspraxis an, die den jeweiligen äußeren Bedingungen, unter denen sie leben, angepasst werden kann. In der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft sind die Möglichkeiten, aus Gebet, Meditation und Gottesdienst zu leben, so groß und vielfältig wie die Zahl ihrer Mitglieder. Was alle eint, ist der karmelitanische Geist der „Freundschaft mit Gott und den Menschen”, dem sie auf je persönliche Art und Weise zu entsprechen versuchen.
Gemeinsam ist allen, die dem Teresianischen Karmel angehören, auch die spezifische Aufgabe in Kirche und Gesellschaft. Sie ergibt sich aus der Spiritualität des Karmel und ist in der Geschichte des Ordens mit dem Leitwort „Beten und Beten lehren” zum Ausdruck gebracht worden. Die Förderung des geistlichen Lebens aus den Quellen der christlichen Spiritualität ist daher das Hauptanliegen des Teresianischen Karmel. Die geistliche Erfahrung der Ordensheiligen – neben Teresa von Ávila und Johannes vom Kreuz vor allem auch Thérèse von Lisieux und Edith Stein – ist bei der Verwirklichung dieses spirituellen Apostolats Hilfe und Orientierung. Soweit es ihnen möglich ist, arbeiten die Familiarinnen und Familiaren, je nach persönlicher Begabung, in den Apostolatsaufgaben des Ordens mit.
Karmel-Familiaren gehören immer einer konkreten Gemeinschaft, einer Teresianischen Karmel-Gemeinde an. In der Regel bestehen solche Karmel-Gemeinden am Ort eines Karmeliten- oder Karmelitinnenklosters, es gibt sie aber auch in Städten, die von einem Kloster des Ordens entfernt liegen. In ihrer Karmel-Gemeinde kommen die Familiarinnen und Familiaren regelmäßig (in vielen Gemeinden monatlich, in anderen in achtwöchigen oder vierteljährlichen Abständen) zusammen, um sich weiterzubilden, sich auszutauschen, miteinander zu beten und voneinander zu lernen. Bibelarbeit, Glaubensgespräche, Vorträge und gemeinsame Reflexion über Fragen der christlichen Spiritualität, orientiert an der geistlichen Tradition der Kirche sowie an der Lehre und dem Lebensbeispiel der Karmel-Heiligen, sind ihnen eine Hilfe, ihr persönliches Leben in Familie, Kirche und Gesellschaft zu gestalten.
Jede Karmel-Gemeinde wählt jeweils für drei Jahre ihr eigenes Leitungsgremium, den Rat der Karmel-Gemeinde. Ein vom Provinzial des Ordens beauftragter Geistlicher Beirat – wenn möglich ein Karmelit oder eine Karmelitin, andernfalls ein geeigneter Geistlicher des Bistums oder eines anderen Ordens – vertritt die Belange des Ordens und steht der Karmel-Gemeinde mit seiner seelsorglichen Erfahrung zur Seite.
Voraussetzungen
Für den Eintritt in eine Teresianische Karmel-Gemeinde werden Liebe zum Beten und zur Stille, menschliche und religiöse Reife, seelische Stabilität, Gemeinschaftsfähigkeit und die Aussicht, an den Zusammenkünften regelmäßig teilnehmen zu können, vorausgesetzt. Auch sollte bereits eine gewisse Vertrautheit mit der Spiritualität des Karmel vorhanden sein, nicht nur durch die Lektüre entsprechender Literatur, sondern möglichst auch durch Teilnahme an karmelitanischen Besinnungstagen oder Exerzitien (vor allem an einem Kurs zum „Inneren Beten”). Eheleute sollten diesen Weg in der Regel nur gemeinsam gehen, zumindest aber im Einvernehmen mit ihrem Ehepartner/ihrer Ehepartnerin. Über die Aufnahme in die Gemeinschaft, der in der Regel eine einjährige, noch unverbindliche Teilnahme an den Zusammenkünften vorausgeht, entscheidet der Rat der Karmel-Gemeinde, in kleineren (kommissarisch geleiteten) Karmel-Gemeinden der vom Provinzial des Ordens beauftragte Provinzdelegat für die TKG.
Nach einer zweijährigen Einführungszeit bekennen sich die Familiarinnen und Familiaren, ähnlich wie ihre Schwestern und Brüder in den Klöstern, in der zunächst zeitlichen (für drei Jahre), dann endgültigen Profess zu diesem geistlichen Weg, auf den sie sich von Gott gerufen glauben. Damit unterscheiden sie sich von einer bloßen Interessengemeinschaft und einer Gemeinschaft auf Zeit. Die Profess – kirchenrechtlich in der Form eines Versprechens, nicht eines Ordensgelübdes – verändert nicht ihren bisherigen Lebensstand als Laienchristen oder als Diözesankleriker, gliedert sie jedoch als vollwertige Ordensmitglieder in den Teresianischen Karmel ein.
Die Mitgliedschaft in einer Teresianischen Karmel-Gemeinde ist ein Weg für Christinnen und Christen, die die Erfahrung Teresas teilen, dass Gott es wert ist, ein Leben lang gesucht zu werden. Wer in seinen Auffassungen und in seiner Frömmigkeitspraxis „festgelegt” ist, wird schwer einen wirklichen Zugang zu dieser „aufs Ganze” gehenden Spiritualität finden können. Sie setzt aufrichtige Hingabe an Gott, aber auch kritische Wahrheitsliebe – vor allem im Umgang mit sich selbst – voraus und die Bereitschaft, aus den Kinderschuhen der Glaubes- und Lebenseinstellungen herauszuwachsen und sich, nicht zuletzt durch die Gemeinschaft, auf das Reich Gottes hin zu verändern und verändern zu lassen.
Teresianische Karmel-Gemeinden in Deutschland
- Auderath
- Augsburg
- Berlin
- Bielefeld
- Birkenwerder b. Berlin
- Birkenwerder II
Karmel-Gemeinde Lorenz von der Auferstehung - Birkenwerder III
Karmel-Gemeinde Vom Brennenden Dornbusch
- Birkenwerder II
- Essen
- Hamburg
- Hildesheim-Hannover
- Köln
- Mainz
- München
- Münster
- Wasserburg a. Bodensee
- Regensburg
- Brannenburg
Karmel-Gemeinde Reisach - Schwandorf
- Stuttgart
- Würzburg
- Zürich (Schweiz)
Kontakt
Für eine erste Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an:
P. Dr. Reinhard Körner OCD
(Provinzdelegat für die TKG in Deutschland)
Schützenstr. 12
16547 Birkenwerder
oder
Ute Alfken
(Vorsitzende des Nationalrats)